Prüfungsfragen FB3

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laufende Frage 10 von 11 Fragen dieses Kapitels

                        

 Rechtskunde (ein Klick auf die Antwort zeigt richtig oder falsch)

Welche Nachweise der seemännische Praxis für den Fahrtbereich 3 sind gemäß JachtVO vorzulegen? [#1465]
☛ hier sind drei Antworten richtig

zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb durch 1000 Seemeilen, davon 250 Seemeilen als als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer
zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb durch 1500 Seemeilen, davon 500 Seemeilen als als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer
Der Nachweis der seemännischen Praxis als Schiffsführerin muss vom Eigner bestätigt werden
fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen