Prüfungsfragen FB3

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laufende Frage 7 von 11 Fragen dieses Kapitels

                        

 Rechtskunde (ein Klick auf die Antwort zeigt richtig oder falsch)

Welche Vorschriften gelten gemäß Seeschiffahrtsgesetz für die Kennzeichnung von Seeschiffen? [#372]
☛ hier sind zwei Antworten richtig

Der Name des Registerhafens „Wien“ ist am Heck, gegebenenfalls unter dem Namen des österreichischen Seeschiffes, anzubringen.
Der Name des österreichischen Seeschiffes und des Registerhafens sind in mindestens acht Zentimeter hohen, jederzeit gut lesbaren lateinischen Schriftzeichen und arabischen oder römischen Ziffern anzubringen.
Bei Segelfahrzeugen ist die Schiffsregister-Nummer auch im Großsegel in schwarzen Lettern/Ziffern zu führen.
Der Name des Registerhafens der jeweiligen Landeshauptstadt ist am Heck, gegebenenfalls unter dem Namen des österreichischen Seeschiffes, anzubringen.